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BVerwG, 13.02.1984 - 4 B 32.84 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 19.81
Windenergieanlage - Windkraftanlage - Außenbereich - Privilegierung - Umfang - …
Auszug aus BVerwG, 13.02.1984 - 4 B 32.84
Das Berufungsurteil beruht auch nicht verfahrensfehlerhaft, auf einer Abweichung von dem Urteil des Senats vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 19.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 197. Das Oberverwaltungsgericht hat vielmehr die dort dargelegten Grundsätze über die Zulässigkeit privater Windenergieanlagen im Außenbereich im vorliegenden Urteil angewendet. - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 13.02.1984 - 4 B 32.84
Soweit die Beschwerde grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache geltend macht, versäumt sie es, eine bestimmte Rechtsfrage zu bezeichnen, die sowohl für die Entscheidung des Berufungsgerichts von Bedeutung war als auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird (BVerwGE 13, 90 [91]).